HB 4
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse
Handlungsbereich 4
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse
Rechnungswesen, Controlling und Finanzierung
Internes und externes Rechnungswesen
Das Rechnungswesen dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.
Externes Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung):
- Richtet sich an externe Stakeholder (Finanzamt, Banken, Anteilseigner)
- Unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften (HGB, Steuerrecht)
- Zentrales Instrument: Jahresabschluss (Bilanz + GuV)
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem Stichtag:
| Aktiva (Vermögen) | Passiva (Kapital) |
|---|---|
| Anlagevermögen (Gebäude, Geräte) | Eigenkapital |
| Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen) | Fremdkapital (Verbindlichkeiten) |
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt Aufwendungen und Erträge gegenüber und ermittelt den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag.
Internes Rechnungswesen (Betriebsbuchhaltung):
- Dient der Information des Managements
- Nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden
- Zentrales Instrument: Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)